Barrierefreie Webseiten
Ist Ihre Webseite schon barrierefrei?
Bereits am 22. Juli 2021 wurde im Bundesgesetzblatt verkündet, das dieses Gesetz ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt und es betrifft Teile der Privatwirtschaft.
Somit sind Anbieter von Waren und Dienstleistungen dann zur Barrierefreiheit verpflichtet.
Alle Menschen sollen digitale Angebote (z.B. Websites) nutzen können, unabhängig von ihren körperlichen und geistigen Fähigkeiten.
Das ist ein Thema, welches Sie nicht ignorieren sollten, denn die Strafzahlungen für Verstöße sollen ziemlich teuer sein.
Bei der Erstellung einer neuen Webseite werden wir dies künftig berücksichtigen, können aber auch bestehende Webseiten dahingehend nachrüsten bzw. optimieren.
Es muss dann auch eine Seite "Barrierefreiheitserklärung" in die Webseite eingebaut werden. Das ist so ähnlich, wie bei seinerzeit der Datenschutzerklärung.
Es bietet also drei entscheidende Vorteile, wenn man diese Maßnahmen ergreift:
- Eingeschränkte Menschen können Ihre Webseite jetzt erheblich einfacher nutzen
- Man ist vor ungebetenen Abmahnern geschützt
- Google soll barrierefreie Webseiten besser indexieren und in der Platzierung bevorzugen. Alleine schon die Verbesserung der Webseitenstruktur führ ja schon dazu.
Unabhängig davon, ob Sie Ihre Webseite von uns erstellen lassen haben oder nicht, es ist auf jeden Fall ratsam, sich des Themas anzunehmen.
Schon bei der Einführung der Datenschutzerklärung hatten viele Verweigerer ein teures Nachsehen.